Auf einen Blick
Hier finden Sie alle Seiteninhalte auf einen Blick.
Erbschaft oder Schenkung?
Mit Ihrem Testament haben Sie die Möglichkeit, Sorge dafür zu tragen, dass Menschen mit Behinderung auch in der Zukunft die für sie notwendige Unterstützung erhalten. Viele Menschen tragen Fürsorge über den Familienkreis hinaus und unterstützen dabei auch unsere Arbeit. Somit können wir Projekte durchführen, die durch öffentliche Finanzierungen nicht abgedeckt sind.
Für den Teil der Erbschaft, den Sie uns als gemeinnütziger Organisation zukommen lassen, fällt keine Erbschaftssteuer an. Dieser Teil bleibt somit ohne Abzug.
Eine nachdenkenswerte Option.
Mit einer Schenkung haben Sie die Chance, noch zu Lebzeiten zu sehen, was mit Ihrem Vermögen geschieht.
Soll die Schenkung nicht sofort durchgeführt werden, ist es auch möglich, zu Lebzeiten ein Schenkungsversprechen abzugeben. Wirksam wird die Schenkung damit erst nach Ihrem Tode. Diese bedarf der notariellen Beurkundung.
Sprechen Sie mit uns. Wir freuen uns über Ihre Schenkung und beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Haben Sie eine Frage, dann kontaktieren Sie mich. Ich helfe Ihnen gerne persönlich weiter.
Hier finden Sie alle Seiteninhalte auf einen Blick.