Auf einen Blick
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Die neue Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung legt fest, dass ab 11. Januar 2021 wieder in allen Werk- und Förderstätten in Bayern und damit auch in der IWL eine an die erforderliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen angepasste Beschäftigung und Betreuung stattfinden kann.
Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 28. Februar 2021.
Über weitere Änderungen werden wir Sie umgehend auf unseren Social Media Kanälen und auf unserer Homepage informieren.
Aktuelle Informationen erhalten Sie auch über unsere telefonische Ansage: 08191 9241 – 555
Wichtige Informationen zur Corona Virus-Pandemie:
AnsprechpartnerInnen für Rückfragen:
Menschen stark machen – Berufliche Qualifizierung und Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung. Diesem gesellschaftlichen Auftrag sind wir verpflichtet.
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