Erbschaft oder Schenkung?

Erbschaft

Mit Ihrem Testament haben Sie die Möglichkeit, Sorge dafür zu tragen, dass Menschen mit Behinderung auch in der Zukunft die für sie notwendige Unterstützung erhalten. Viele Menschen tragen Fürsorge über den Familienkreis hinaus und unterstützen dabei auch unsere Arbeit. Somit können wir Projekte durchführen, die durch öffentliche Finanzierungen nicht abgedeckt sind.

Für den Teil der Erbschaft, den Sie uns als gemeinnützige Organisation zukommen lassen, fällt keine Erbschaftssteuer an. Dieser Teil bleibt somit ohne Abzug.

Eine nachdenkenswerte Option.


Schenkung

Mit einer Schenkung haben Sie die Chance, noch zu Lebzeiten zu sehen, was mit Ihrem Vermögen geschieht.

Soll die Schenkung nicht sofort durchgeführt werden, ist es auch möglich, zu Lebzeiten ein Schenkungsversprechen abzugeben. Wirksam wird die Schenkung damit erst nach Ihrem Tode. Diese bedarf der notariellen Beurkundung.

Sprechen Sie mit uns. Wir freuen uns über Ihre Schenkung und beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

ältere Frau und Mann betrachten sich an einer Schaukel

Ihr Ansprechpartner

Haben Sie eine Frage, dann kontaktieren Sie mich. Ich helfe Ihnen gerne persönlich weiter.

  • Martin Becker, Geschäftsführer

    Geschäftsführer

    Martin Becker
    Tel.: 08191 9241 - 0
    Fax: 08191 9241 - 499

Auf einen Blick

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