Isar-Würm-Lech
IWL-Werkstätten für behinderte Menschen gGmbH
Rudolf-Diesel-Straße 1-3
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191 – 92 41 0
Solange Sie als Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen (Beschäftigungspflicht), haben Sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.
Die Ausgleichsabgabe beträgt monatlich je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz:
Von der zu zahlenden Ausgleichsabgabe können Sie bei Aufträgen an staatlich anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderung 50 % der erbrachten Arbeitsleistung in Abzug bringen.
Wir weisen die erbrachte Arbeitsleistung und den Abzugsbetrag auf unseren Rechnungen gesondert für Sie aus.
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