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Hinweisgeberschutzgesetz

Schutz für alle, die Missstände melden.

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat am 2. Juli 2023 in Kraft und setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Es bietet europaweit erstmals einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber. Das Gesetz regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Unternehmen und schützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Entlassung, Mobbing, Disziplinarmaßnahmen, Abmahnungen oder anderen Benachteiligungen, wenn sie Verstöße gegen Compliance-Richtlinien melden.

Seit Juli 2023 steht unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine interne Hinweisgeberstelle zur Verfügung, um solche Meldungen sicher und vertraulich zu machen.

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