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Hilfe, die bleibt. Mit Ihrer Spende oder Erbschaft.

Weil jede Geste zählt – und ankommt.

Mit Ihrer Unterstützung ermöglichen Sie Angebote für Menschen mit Behinderung, die ohne Spenden nicht realisierbar wären. Jeder Beitrag hilft – und kommt genau dort an, wo Sie es wünschen. Verlässlich, transparent und wirkungsvoll.

Sparkasse Landsberg-Dießen
Spendenkonto: 321 190
BLZ: 700 520 60
IBAN: DE 45 7005 2060 0000 3211 90
BIC: BYLADEM1LLD
Verwendungszweck: Spende

Nach Spendeneingang erhalten Sie eine Spendenquittung, bitte geben Sie unbedingt Ihre Anschrift an.

Drei Personen mit einem Plakat "Vielen Dank", als Positivbeispiel für Spenden

Warum Ihre Spende so wichtig ist

Damit wir auch in Zukunft gemeinsam Gutes bewirken können.

Ihre Unterstützung macht vieles möglich – direkt und konkret:

  • begleitete Bildungsangebote
  • arbeitsbegleitende Maßnahmen
  • Musik- und Kreativförderung
  • Vermittlung von Medienkompetenz im Berufsbildungsbereich
  • mobilitätsfördernde Ausstattungen
  • individuell angepasste Arbeitshilfen

Diese Angebote stärken Menschen mit Behinderung in ihrem Alltag, im Beruf und in ihrer persönlichen Entwicklung – sie wären ohne Spenden nicht umsetzbar.

Danke an alle, die unsere Arbeit in den vergangenen Jahren unterstützt haben. Ihre Hilfe kommt an – und bleibt wirksam.

Mit Ihrem Testament Zukunft schenken

Ein Vermächtnis, das über Generationen hinaus wirkt.

Mit einer Testamentsspende ermöglichen Sie, dass Menschen mit Behinderung auch in Zukunft die Unterstützung erhalten, die sie brauchen. Viele Menschen möchten über ihre Familie hinaus Gutes tun – und stärken mit ihrem letzten Willen unsere Arbeit dort, wo öffentliche Mittel nicht ausreichen.

Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet: Ihr Vermächtnis kommt ohne Abzüge genau dort an, wo es gebraucht wird.

Eine Entscheidung, die bleibt. Und wirkt.

Mit Ihrer Schenkung direkt Gutes tun

Sinn stiften – schon zu Lebzeiten.

Eine Schenkung ermöglicht es Ihnen, schon heute zu erleben, was Ihre Unterstützung bewirkt. Sie geben Menschen mit Behinderung die Chance auf mehr Teilhabe, Förderung und Lebensqualität – und sehen selbst, was daraus entsteht.

Wenn Sie Ihre Zuwendung nicht sofort leisten möchten, können Sie auch ein Schenkungsversprechen abgeben, das erst nach Ihrem Tod wirksam wird. Dieses muss notariell beurkundet werden.

Ihre Ansprechpartnerin

Sprechen Sie mit mir. Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen und berate Sie gerne persönlich.

Auf einen Blick

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